Aktenzeichen 2 BvR 1160/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170612.2bvr116017
RCN:
RCNFST4AKLBBBKE6ZT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.06.2017

Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Haftraumdurchsuchung im Strafvollzug (hier: gem § 86 JVollzG BB) muss Ermessensausübung erkennen lassen - Verletzung des Art 19 Abs 4 GG bei unzureichender gerichtlicher Kontrolle der Ermessensausübung und fehlender fachgerichtlicher Auseinandersetzung mit Widersprüchen zwischen Vortrag der Beteiligten - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Absehen von Entscheidungsbegründung gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz Abweichung von verfassungsrechtlicher Rspr

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