Markenbeschwerdeverfahren – "Panprazol/PANTOZOL" - eingeschränkter Schutzumfang der Widerspruchsmarke aufgrund Annäherung an eine einschlägige warenbeschreibende Angabe – keine Erweiterung des Schutzumfangs im Verhältnis zu jüngeren Marken, die sich an dieselbe Sachangabe annähern - kein Annäherungsmonopol - beim Markenvergleich wird den Faktoren mehr kennzeichnendes Gewicht beigemessen, welche die schutzbegründende Eigenart der Marke ausmachen, die sich aus den Abweichungen gegenüber der Sachangabe ergeben - keine Verwechslungsgefahr
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