Aktenzeichen 3 StR 105/14

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RCNFMPYQ5ZSEAJEPJ4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.08.2014

Beweiswürdigung im Strafverfahren: Wertung von Beweisbehauptungen als Teileinlassung; Würdigung der Aussageverweigerung des Angeklagten

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