Aktenzeichen 3 StR 364/10

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RCN:
RCNFMPS9QN3E3478X7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.11.2010

Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; Prüfungsumfang bei Revision des Nebenklägers

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