Aktenzeichen III ZR 229/09

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RCNFMKLCZ5AXPT274J

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.04.2011

Enteignungsentschädigung: Berücksichtigung von unter der Oberfläche befindlichen Bodenschätzen bei der Ermittlung des Grundstückswerts - Grundeigene Bodenschätze

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