Aktenzeichen VIII ZR 41/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.10.2014

Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen; Anforderungen an substanziiertes Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Flächenangaben durch den Mieter

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