Aktenzeichen 1 BvR 1128/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140303.1bvr112813
RCN:
RCNFKUJMW2AMQVVB7U

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 03.03.2014

Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines letztinstanzlichen berufsgerichtlichen Urteils gem § 60 Abs 3 HeilBerG NW unter Namensnennung des Verurteilten - zudem keine Verletzung des Bestimmtheitsgebots des Art 103 Abs 2 GG

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