Aktenzeichen XII ZB 133/11

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RCNFKNJT6CTKU7SC73

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.02.2012

Betreuung: Ermessensausübung bei beantragter Beteiligung des Vaters der Betroffenen am Verfahren über die Verlängerung der Betreuung

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