Aktenzeichen 4 StR 626/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:091120B4STR626.19.0
RCN:
RCNFKCLB24FNPPQV5X

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.11.2020

Besonders schwere Brandstiftung: Taterfolgsvariante des teilweisen Zerstörens bei einem gemischt genutzten Gebäude; Strafbarkeit des Repräsentanten im versicherungsrechtlichen Sinne

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