Aktenzeichen 4 StR 130/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:050619B4STR130.19.0
RCN:
RCNFHAFBZRSCRG4H2R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.06.2019

Strafverfahren: Zulässigkeit der Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls um die Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten

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