Aktenzeichen 4 StR 410/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:190821B4STR410.20.0
RCN:
RCNFGJQ9RBFHHGR2UG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.08.2021

Verfahrensrüge im Strafverfahren: Darlegungsanforderungen an eine mangelnde Eigenmächtigkeit des Nichterscheinens des Angeklagten in der Hauptverhandlung

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