Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren – zur Höhe des Gegenstandswertes im Falle unbenutzter Marken (hier: 50.000,- €) – zur Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern – zur Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren - Zulassung der Rechtsbeschwerde
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