Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 09.10.2014
Bemessung einer Disziplinarmaßnahme; nicht angeschuldigte belastende Umstände; Überwindung einer schwierigen Lebensphase; Reichweite der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils; Anforderung an Milderung bei Kurzschlusshandlung
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