Aktenzeichen XI ZR 542/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:070720UXIZR542.18.0
RCN:
RCNFD36SZLM8YXM8PB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.07.2020

Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Widerruf: Bereithaltung des Darlehensbetrages auf Abruf für einen vereinbarten Zeitraum als Leistung der Bank

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