Aktenzeichen V ZB 59/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:060417BVZB59.16.0
RCN:
RCNF5N2MWDRCN2QMAW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.04.2017

Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des bei der Anhörung des Betroffenen hinzugezogenen Dolmetschers

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