(Prüfung der Schuldfähigkeit im Strafverfahren: Freispruch wegen fehlender Schuldfähigkeit unter Offenlassung der Täterschaft; Darlegungserfordernis hinsichtlich der Eingangsmerkmale der Schuldunfähigkeit und der Auswirkungen der psychischen Störung auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit)
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