Aktenzeichen IV R 29/10

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 20.09.2012

Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung

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