Aktenzeichen V ZR 44/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:221021UVZR44.20.0
RCN:
RCNF2XRRWET2V528GE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.10.2021

Wesentlicher Bestandteil: Gebäudeeigenschaft einer Freiland-Photovoltaikanlage; Sonderrechtsfähigkeit des Bestandteils einer zusammengesetzten Sache; Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck

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