Aktenzeichen VI ZB 9/13

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RCNF2RUZ8E97SFNZ3W

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.05.2014

Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverlangens bei Verfolgung einheitlicher Ansprüche in getrennten Prozessen; Rechtsanwaltskosten als zweckentsprechend verursachte Kosten

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