Aktenzeichen IV ZB 8/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:110320BIVZB8.20.0
RCN:
RCNEZVM3XJMSR5Z4BK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.10.2020

Zivilprozess: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung einer Geheimhaltungsverpflichtung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2020

Verpflichtung zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen des Prozessgegners: Einstweilige Aussetzung der Vollziehung der vom Beschwerdegericht angeordneten Aufhebung des Geheimhaltungsbeschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. IV ZB 8/20
Bundesgerichtshof, IV ZB 8/20, 14.10.2020. Bundesgerichtshof, IV ZB 8/20, 11.03.2020.
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