Aktenzeichen VI ZR 73/20

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:090321UVIZR73.20.0
RCN:
RCNEZES4ZEEUQ6LTDK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.03.2021

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch; Interessenabwägung bei nicht näher konkretisierter Berichterstattung über wissenschaftliches Plagiat

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