Aktenzeichen 2 StR 288/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.10.2011

Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; Betäubungsmitteldelikt als ausreichend schwere Straftat

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