Aktenzeichen 26 W (pat) 58/11

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ECLI:
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RCN:
RCNEXGL97CYAYGTGGW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 14.03.2012

Markenbeschwerdeverfahren – "M BVG MetroTram (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge - Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht - im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 23.11.2011

Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung trotz Einigungsvereinbarung in der Hauptsache

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 93/11
Bundesgerichtshof, I ZB 93/11, 11.04.2013.
Az. 26 W (pat) 58/11
Bundespatentgericht, 26 W (pat) 58/11, 14.03.2012. Bundespatentgericht, 26 W (pat) 58/11, 23.11.2011.
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