Aktenzeichen X ZR 130/10

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RCNEWD6K4TV9P4DCXN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.04.2012

Vergabeverfahren: Ausschluss eines Angebots und Anforderungen an die Vergabeunterlagen; Darlegungslast des ausgeschlossenen Bieters hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Namhaftmachung der Nachunternehmer schon zum Ende der Angebotsfrist - Straßenausbau

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