Aktenzeichen X ZB 9/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:080817BXZB9.15.0
RCN:
RCNEUYLGUDJYVCS2HP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.08.2017

Anforderungen an die Berufungschrift: Auslegung zur Gewinnung der erforderlichen Klarheit über die Person des Berufungsklägers; Berücksichtigung einer mündlichen Erklärung der Partei; fernmündliche Ergänzung der unvollständigen Berufungsschrift - Bezeichnung des Berufungsklägers

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