Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug: Beihilfehandlung des Betreibers eines Lastschriftunternehmens bei Abrechnung betrügerisch erlangter Vermögensvorteile durch einen Gewinnspieleintragungsservice; Beihilfevorsatz bei vorgestellter Möglichkeit einer Strafbarkeit des Haupttäters
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