Aktenzeichen 4 ARs 5/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNEUD4732G6VADZ4Q

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.06.2012

Auslieferung nach Polen zur Strafverfolgung: Zulässigkeit bei Möglichkeit einer Begnadigung im Falle der zu erwartenden lebenslangen Freiheitsstrafe

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