Aktenzeichen IX ZB 39/13

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RCNEU862HDZZ2WC2L3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.09.2015

Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zivilurteils: Hinderung wegen Verstößen gegen den verfahrensrechtlichen ordre public international durch Zustellungsfiktion für tatsächlich nicht zugestellte gerichtliche Schriftstücke und durch fehlende Begründung bzw. Sachverhaltsfeststellung im polnischen Urteil

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