Aktenzeichen XI ZR 114/09

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RCNETPTAT8YYBN6TGG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.01.2011

Finanzierter Immobilienerwerb: Arglistige Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags“

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