Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung - hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 2000 € - Rüge der fachgerichtlichen PKH-Versagung verfristet - Beiordnung eines Rechtsanwalts und Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
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