Aktenzeichen 4 StR 83/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:210121U4STR83.20.0
RCN:
RCNEPHA5CZM8HWQ6MN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.01.2021

Rechtsbeugung durch einen Strafrichter: Zugrundelegung sachfremder Erwägungen bei der Aufhebung von Bewährungsauflagen

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