Aktenzeichen IX ZB 193/07

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.01.2010

Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw. Verfahrensaussetzung bei möglicher Einlegung eines Rechtsbehelfs im Ursprungsland wegen Nichtzustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

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