Aktenzeichen IX ZR 57/09

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RCN:
RCNEMHV9FG977ZHQTL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.03.2010

(Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung aus unerlaubter Handlung als Anfechtungsgrund; tatrichterliche Gesamtwürdigung des Beweisanzeichens der Inkongruenz im Rahmen des Nachweises des Benachteiligungsvorsatzes) 

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