Aktenzeichen III B 95/12

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 31.12.2012

Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung - Unterlassene Beeidigung von Zeugen - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

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