Aktenzeichen 1 StR 594/14

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ECLI:
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RCN:
RCNELQXZQWM2F2SWR6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.04.2015

Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung: Trennung der Hangtätereigenschaft von der Gefährlichkeitsprognose

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.04.2015

Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Erforderlichkeit einer Reise des Nebenklägervertreters zur Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 594/14
Bundesgerichtshof, 1 StR 594/14, 28.04.2015. Bundesgerichtshof, 1 StR 594/14, 27.04.2015.
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