Aktenzeichen VI ZB 32/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:270819BVIZB32.18.0
RCN:
RCNEJJTKVWRHVWBBCU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.08.2019

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Beseitigung des der Rechtsverfolgung entgegenstehenden Hindernisses der Mittellosigkeit; Auslegung eines mit "Berufung" überschriebenen Schreibens der Naturalpartei als Prozesskostenhilfeantrag; Hinweispflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich der Unvollständigkeit des Prozesskostenhilfeantrags

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Verfahrensgang

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Az. VI ZB 32/18
Bundesgerichtshof, VI ZB 32/18, 27.08.2019.
Az. 9 U 62/18
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 62/18, 07.05.2021.
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