Aktenzeichen V ZB 155/11

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RCN:
RCNEHKNPWHP358Y8B2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.04.2012

Zwangsverwaltervergütung: Bemessung bei der Verwaltung eines vermieteten Grundstücks und Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wegen rückständiger Mieten

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