Formelle Begründungsanforderungen für eine Modernisierungsmieterhöhung bei mehreren Maßnahmen des Wohnraumvermieters: Ausweisung der für jede Modernisierungsmaßnahme anfallenden Kosten als Gesamtsumme nebst Instandsetzungsanteil; gebündelte Ausweisung der Baunebenkosten
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