Aktenzeichen 4 StR 335/15

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ECLI:
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RCN:
RCNEGHFKYVLJCQ8796

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.09.2015

Räuberische Erpressung: Berücksichtigung der Tätervorstellung bei Prüfung der subjektiven Tatseite

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