Zum Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien sowie zu Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern bei der Wahrnehmung ihres Amtes - hier: Äußerung der Bundeskanzlerin bzgl der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten am 06.02.2020 verletzt AfD in ihrem Anspruch auf Chancengleichheit (Art 21 Abs 1 S 1 GG) - Sondervotum: keine Neutralitätskontrolle bei Äußerungen der Bundeskanzlerin zu politischen Fragen
ÖffnenOffensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats - Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet trotz zeitlicher Nähe zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2021 keine Besorgnis der Befangenheit im Organstreitverfahren
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