Aktenzeichen 12 U 3303/19

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNEDQ9JP66NLLH54X

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OLG Nürnberg: Urteil vom 30.03.2022

Berufung, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer, Befristung, Gesellschaft, Gesellschafterversammlung, Ablehnung, Wirksamkeit, Gesellschafterbeschluss, Ablauf, Anstellungsvertrag, Feststellung, Anlage, Zugang, Co KG, Fortbildung des Rechts, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

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