Aktenzeichen 1 B 44/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:220816B1B44.16.0
RCN:
RCNEAFDM2PF625ZABQ

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 22.08.2016

Zur Frage, ob es sich bei der Verteilentscheidung nach § 15a AufenthG um eine Ermessensentscheidung handelt

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