Aktenzeichen 1 BvR 2369/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20171109.1bvr236914
RCN:
RCNEADQN35D3NQHXYK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2017

Nichtannahmebeschluss: Zur Anwendung des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG auf in der DDR erworbene Anwartschaften eines stellvertretenden Ministers aus der Zusatzversorgung der technischen Intelligenz bzw der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichend substantiierter Darlegung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung bzw einer anderweitigen Grundrechtsverletzung

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