Aktenzeichen XII ZB 524/14

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RCNEA8DQ7JG7CE2CNW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.10.2015

Isoliertes Verfahren über den Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstandes nach einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 524/14
Bundesgerichtshof, XII ZB 524/14, 28.10.2015.
Az. 25 UF 83/14
Oberlandesgericht Köln, 25 UF 83/14, 02.10.2014.
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