Aktenzeichen 1 StR 552/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:200217B1STR552.16.0
RCN:
RCNE8RAKBHWVMBXM4T

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.02.2017

Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen Angeklagten; Befugnis zur Feststellung der Unzulässigkeit der Revision infolge wirksam erklärter Revisionsrücknahme

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