Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des Betreibens eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, indem der Antragsteller dem Gericht eine vorgerichtliche Stellungnahme des Antragsgegners vorenthält; Umfang und Reichweite der prozessualen Wahrheitspflicht; Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren.
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