Aktenzeichen 1 BvQ 2/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:qk20130213.1bvq000213
RCN:
RCNE5UNWCFNJGDCT3E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 13.02.2013

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität: Möglichkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes - hier: Abänderung einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung gem §§ 1696, 1671 BGB, 166 FamFG bzw § 1666 BGB bei Uneinigkeit der Eltern über Beschneidung des Kindes

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