Aktenzeichen 3 StR 261/13

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RCN:
RCNE4G75BN5FP7JNAB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.11.2013

Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter Gewalt; Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals des Beisichführens einer Waffe

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