Aktenzeichen VII ZB 2/09

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RCN:
RCNE2MMD834BXRE5CD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.08.2010

Beschwerde gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde: Gehörsverstoß bei Nichtberücksichtigung einer fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung; Auslegung einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung in einer Grundschuldbestellungsurkunde

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