Aktenzeichen I ZR 18/08

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.03.2010

Urheberrechtsschutz: Einräumung des Rechts zur Nutzung von Werken der Tonkunst als Klingeltöne für Mobiltelefone unter aufschiebender Bedingung – Klingeltöne für Mobiltelefone II

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